Das Grundgesetz schützt das Eigentum. Insbesondere das Grundeigentum.
Dieser Grundsatz wird in Weitersburg sehr leger gehandhabt. So haben sich die Eigentümer von 2/3 der Flächen im geplanten Gewerbegebiet schon jetzt gegen die Planung ausgesprochen.
Wenn aber 2/3 der Flächen auch nach der Planung und Erschließung des Gebietes nicht gewerblich genutzt werden, lohnt es sich gar nicht. Die erträumten Gewerbesteuereinnahmen bleiben trotz hoher Ausgaben für Planung, Straße und Kanal aus. Diese sind von der Gemeinde und den Grundeigentümer zu tragen.
Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus. Dann würde man Flächen entwickeln, deren Eigentümer eine Bebauung wünschen.